Allgemeine Geschäftsbedingungen
Cloud-Services (AGB)
der OPTIGEM GmbH, Hohenbuschei-Allee 1, 44309 Dortmund
- Geltungsbereich, Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Zugriff auf Cloud-Anwendungen der OPTIGEM GmbH (nachfolgend „OPTIGEM“) an den Vertragspartner (nachfolgend „Kunden“) zur Nutzung über eine Datenfernverbindung. Sofern in diesen besonderen AGB nichts geregelt ist, gelten ergänzend unsere AVB.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbestimmungen oder AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn OPTIGEM solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB von OPTIGEM haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden. Letztere werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von OPTIGEM nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch dann, wenn OPTIGEM in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3 Ein Vertrag zwischen OPTIGEM und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde bei OPTIGEM die Cloud-Anwendung oder den Cloud-Speicherplatz (nachfolgend zusammenfassend: Cloud-Anwendung) auf Zeit verbindlich bestellt und OPTIGEM die Bestellung des Kunden annimmt. Dies kann auch online durch den von uns bereitgestellten online-Bestellvorgang erfolgen.
- Vertragsgegenstand
2.1 OPTIGEM stellt dem Kunden die im Vertrag näher bezeichnete Cloud-Anwendung zur eigenen Nutzung auf beschränkte Zeit in deutscher Sprache zur Nutzung zur Verfügung.
2.2 Für die Beschaffenheit der Cloud-Anwendung ist die bei Vertragsschluss gültige und dem Kunden vor Vertragsschluss über die Webseiten von OPTIGEM zur Verfügung stehende Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Cloud-Anwendung schuldet OPTIGEM nicht.
2.3 Eine Installation der Cloud-Anwendung auf Hardware des Kunden erfolgt nicht.
2.4 Grundsätzlich entwickelt OPTIGEM die Cloud-Anwendung weiter und bietet dem Kunden in regelmäßigen Zeitabständen Updates oder Patches der Cloud-Anwendung an, welche OPTIGEM eigenverantwortlich implementiert. Im Grundpreis inbegriffen sind Updates für Systeme, welche nicht vom Standard abweichen. In anderen Fällen wird OPTIGEM Implementierungen nur gegen ein Entgelt nach vorheriger Beauftragung durch den Kunden durchführen.
2.6 Zur Unterstützung in technischen Fragen stellt OPTIGEM dem Kunden ein Ticketsystem zur Verfügung, welches über unsere Website erreichbar ist. Die Supportzeiten sind auf der Webseite angegeben.
2.7 Gegenstand dieser Vereinbarung ist nicht die Durchführung von Workshops und Schulungen von Seiten OPTIGEM. Diese Leistungen sind gegebenenfalls Gegenstand gesonderter Vereinbarungen.
2.8 Gegebenenfalls auf Wunsch des Kunden vorgenommene Anpassungen oder Änderungen der Cloud-Anwendung sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Cloud-Anwendung bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
- Cloud-Anwendungsüberlassung, Wartungsleistungen
3.1 Die Cloud-Anwendung wird dem Kunden ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter einer von OPTIGEM definierten Domain bzw. Internetadresse zur Verfügung gestellt.
3.2 Der Kunde kann die Cloud-Anwendung über einen aktuellen Internet-Browser (Chrome, Firefox, Safari oder Edge (Chromium)) nutzen. Die Cloud-Anwendung verbleibt auf dem Server von OPTIGEM oder des von OPTIGEM eingesetzten Rechenzentrums und wird an der Schnittstelle des von OPTIGEM betriebenen Datennetzes zum Internet zur Nutzung bereitgestellt. Von OPTIGEM nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem von OPTIGEM betriebenen Übergabepunkt.
3.3 OPTIGEM wird die Cloud-Anwendung in der jeweils aktuell angebotenen Version einsetzen und die dazu erforderlichen Wartungsarbeiten durchführen. Die Aktualisierung der Cloud-Anwendung, das Einspielen von Updates oder Patches wird dem Kunden frühzeitig angekündigt.
3.4 OPTIGEM überlässt dem Kunden die Cloud-Anwendung am Übergabepunkt mit einer Verfügbarkeit von 90,0%/Jahr zur Nutzung.
3.5 Im Rahmen der Software-Wartung erbringt der Kundendienst der OPTIGEM während der normalen Arbeitszeit bei OPTIGEM, folgende Leistungen (insgesamt im Folgenden: „Wartungsleistungen“):
3.5.1. Implementierung des jeweils neuesten Release der Cloud-Anwendung, soweit sie von der OPTIGEM allgemein freigegeben sind und als solche gekennzeichnet sind.
3.5.2. Überprüfung von schriftlichen Störungsmeldungen, die die Störung nachvollziehbar beschreiben und die Beseitigung die der Störungsmeldung zugrundeliegenden Mängel, sofern sie in der Cloud-Anwendung liegen.
3.5.3. Information des Kunden über die aktuelle Entwicklung bei der Cloud-Anwendung, wobei jedoch nachträgliche Einweisungen, z.B. verursacht durch Personalwechsel beim Kunden, nicht eingeschlossen sind.
3.5.4. Durchführung Remote-Support einschließlich Ferndiagnose (Remote Link). Der Kunde muss für die Herstellung der technischen Voraussetzungen (Internet) sorgen.
3.6 Außerdem hält OPTIGEM ein Ticketsystem bereit. Dieses bietet dem Kunden Unterstützung bei Fragen der Software-Wartung und sonstigen Problemen beim Einsatz der Cloud-Anwendung. Die ordnungsgemäße Durchführung eines Tickets setzt voraus, dass seitens des Kunden ein sachkundiger Ansprechpartner sowie ein sachkundiger Vertreter schriftlich benannt werden, die allein berechtigt sind, für den Kunden das Ticketsystem in Anspruch zu nehmen.
- Einräumung der Nutzungsrechte
4.1 OPTIGEM räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht während der Dauer des Vertrages ein. Der Kunde darf die Cloud-Anwendung während der Laufzeit dieses Vertrags mit namentlich genannten Benutzern für seine eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden und nutzen. Einem namentlich genannten Benutzer darf nur jeweils ein Nutzer zugeordnet werden. Es ist nicht gestattet, mehreren Nutzern unter einem Benutzernamen/Account die Cloud-Anwendung zugänglich zu machen.
4.2 OPTIGEM kann im Rahmen von Aktualisierungen oder Wartungsarbeiten Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen des Bedienerhandbuches) oder eine Neuauflage der Cloud-Anwendung (z.B. Update, Upgrade) implementieren und so die bisherige Cloud-Anwendung ersetzen. Der Vertrag im Übrigen bleibt hiervon unberührt.
4.3 Eine Vervielfältigung der Dokumentation in Form von Fotokopien oder Ausdrucken ist nur für betriebsinterne Zwecke erlaubt.
4.4 Urheberrechts- oder sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Cloud-Anwendung dürfen weder entfernt noch verändert werden.
- Anzahl der Lizenzen
5.1 Der Kunde kann beliebig viele Benutzer namentlich registrieren und alle Module der Cloud-Anwendung mit beliebig vielen namentlich registrierten Benutzern nutzen. Soweit hierdurch nach unserem Preisverzeichnis Zuschläge anfallen, sind diese vom Kunden zu zahlen.
5.2 OPTIGEM stellt dem Kunden eine Übersicht zur Verfügung, mithilfe derer der Kunde jederzeit die für die Vergütung relevanten Parameter (aktive Benutzer, in Anspruch genommenes Datenvolumen) ermitteln kann.
5.3 Der Kunde kann während der Laufzeit des Vertrags jederzeit neue Benutzer namentlich registrieren oder auch bestehende Benutzer wieder löschen.
- Datenspeicherung durch den Kunden
Der Kunde hat die Möglichkeit, in der Cloud-Anwendung seine Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Cloud-Anwendung zugreifen kann. OPTIGEM schuldet hierbei lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz (Datenvolumen) im vereinbarten Umfang zur Nutzung durch den Kunden. OPTIGEM treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Verarbeitung personenbezogener Daten
7.1 Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO enthält der Vertrag „Auftragsverarbeitungsvertrag“, der mit der Nutzung unserer Produkte vom Kunden akzeptiert wird.
7.2 Daten zwischen dem Server von OPTIGEM und dem Kunden werden ausschließlich verschlüsselt übertragen (SSL).
- Datenherausgabe und -löschung
8.1 Der Kunde kann seine in der Cloud-Anwendung abgelegten Belegdaten jederzeit selbst verändern, löschen oder herunterladen. Der Kunde verpflichtet sich, unmittelbar vor einer Beendigung des Vertragsverhältnisses seine von ihm abgelegten Belegdaten herunterzuladen oder Kopien hiervon anzufertigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm selbst gesicherten Daten lesbar und vollständig sind. Auf Anforderung des Kunden bietet OPTIGEM dem Kunden einen kostenpflichtigen Export von Metadaten/Metainformationen an.
8.2 Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen OPTIGEM hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.
8.3 OPTIGEM wird die in der Cloud-Anwendung vorhandenen Daten des Kunden einem Monat nach der Vertragsbeendigung endgültig – das heißt nicht wiederherstellbar – löschen. Diese Löschung erfolgt durch OPTIGEM ungeachtet der Qualität, Beschaffenheit, Werthaltigkeit und der Bedeutung dieser Daten für den Kunden. Sofern in Datensicherungen, die OPTIGEM regelmäßig durchführt, noch Daten des Kunden vorhanden sind, ist OPTIGEM jedoch nicht verpflichtet, die Datensicherungen entsprechend zu bereinigen.
- Datensicherung, Datenspeicherung durch OPTIGEM
9.1 OPTIGEM erstellt tägliche Backups der Clouddaten, um im Falle eines Serverausfalls das System wiederherstellen zu können. Kundenspezifischen Backups werden nicht vorgehalten. Es ist nicht möglich, vom Kunden gelöschte Datensätze wiederherzustellen.
9.2 Der Kunde räumt OPTIGEM das Recht ein, die von OPTIGEM für den Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist (insbesondere zu Zwecken der Datensicherheit). Zur Beseitigung von Störungen ist OPTIGEM berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Cloud-Anwendung informiert und trägt das Risiko, dass diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von OPTIGEM bzw. durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. Die Mitarbeiter von OPTIGEM sprechen keine Garantien aus, sondern informieren lediglich über den aktuellen Stand der Cloud-Anwendung.
10.2 Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem von OPTIGEM definierten Datenübergabepunkt herzustellen. OPTIGEM ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.
10.3 Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von OPTIGEM ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln usw. den technischen Mindestanforderungen an der Nutzung der aktuell angebotenen Version der Cloud-Anwendung entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Cloud-Anwendung berechtigten Benutzer mit der Bedienung der Cloud-Anwendung vertraut sind. OPTIGEM bietet auf Wunsch kostenpflichtige Schulungen an.
10.4 Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung der Cloud-Anwendung durch Unbefugte zu verhindern. Er wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Kunde wird OPTIGEM unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.
10.5 Der Kunde beachtet die von OPTIGEM für den Betrieb der Software gegebenen Hinweise; er wird sich in regelmäßigen Abständen auf den Webseiten der OPTIGEM über aktuelle Hinweise informieren und diese bei der Nutzung berücksichtigen.
10.6 Der Kunde wird OPTIGEM bei der Mangelfeststellung und -beseitigung sowie Wartung unterstützen und etwaigen Fernzugriff gewähren.
- Vergütung, Zahlungsbedingungen, Preisanpassungen
11.1 Der Kunde zahlt für die Überlassung der Cloud-Anwendung und die Einräumung der Nutzungsrechte an der Cloud-Anwendung die im Vertrag ausgewiesenen Beträge zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Eine Abrechnung durch OPTIGEM erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, jeweils zum Beginn eines Quartals.
11.2 Alle Beträge sind im Zweifel sofort, sofern ausdrücklich vereinbart zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Verzug tritt bei Nichtbegleichung binnen 30 Tage nach der Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Bei verspäteter Zahlung berechnet OPTIGEM die gesetzlichen Verzugszinsen.
11.3 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
11.4 OPTIGEM ist berechtigt, alle Preise nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) einseitig unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung (z.B. wegen geänderter Material- und Personalkosten oder etwa Rechenzentrumskosten) anzupassen. OPTIGEM wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.
- Sach- und Rechtsmängel
12.1 OPTIGEM leistet nach den Regeln über digitale Produkte Gewährleistung für Mängel an der Cloud-Anwendung, insbesondere durch sogenannte Aktualisierungen.
12.2 Nach der Bereitstellung der Cloud-Anwendung an den Kunden wird der Kunde die Cloud-Anwendung auf Vollständigkeit und grundsätzliche Erreichbarkeit und Nutzbarkeit untersuchen und Beanstandungen der OPTIGEM umgehend mitteilen.
12.3 OPTIGEM ist verpflichtet, die Mängel an der Cloud-Anwendung innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Zum Zwecke der Mängelbeseitigung ist OPTIGEM berechtigt, mangelhafte Softwarekomponenten gegen mangelfreie Software austauschen; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn OPTIGEM dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln verschafft OPTIGEM nach ihrer Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der Cloud-Anwendung oder an einer ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Software.
12.4 Für Mängel der Cloud-Anwendung, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet OPTIGEM nur, wenn OPTIGEM diese Mängel zu vertreten hat.
12.5 Der Kunde ist verpflichtet, einen neuen, insb. von OPTIGEM im Rahmen der Mängelbeseitigung aktualisierten Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen für den Kunden führt. Aktualisierungen zur Mängelbeseitigung erfolgen für den Kunden kostenfrei.
12.6 Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn OPTIGEM ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese endgültig fehlgeschlagen ist, was frühestens nach 2 erfolglosen Versuchen zur Beseitigung des konkreten Problems vermutet wird.
12.7 Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf die Cloud-Anwendung zurückzuführen ist, ist OPTIGEM berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand entsprechend der aktuellen Preisliste für Dienstleistungen bei OPTIGEM gegenüber dem Kunden zu berechnen.
12.8 Erheben Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde OPTIGEM unverzüglich schriftlich und umfassend und überlässt OPTIGEM soweit als möglich die Verteidigung gegen diese Ansprüche. OPTIGEM ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
- Haftung
13.1 In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet OPTIGEM Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen: a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die OPTIGEM eine Garantie übernommen hat, b) in anderen Fällen nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
13.2 Die Haftungsbegrenzungen gem. Abs. 1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.3 OPTIGEM schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob OPTIGEM ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
13.4 OPTIGEM bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.
- Höhere Gewalt
14.1 Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
14.1.1 von dem Vertragspartner nicht zu vertretende Ereignisse wie Erdbeben, Feuer, Explosion, Überschwemmung, usw.
14.1.2 Krieg, Blockade, Embargo usw.
14.1.3 über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
14.1.4 nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets.
14.2 Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
- Vertragslaufzeit
15.1 Der Vertrag läuft gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf unbestimmte Zeit. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden ohne besondere Frist zum Ende der aktuellen Rechnungsperiode und von OPTIGEM mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu einem Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (per Brief, Fax oder E-Mail).
15.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein eine außerordentliche Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich mit seinen Zahlungspflichten entsprechend § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB in Verzug befindet oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Masse abgelehnt wird.
- Änderungen dieser AGB
16.1 OPTIGEM ist berechtigt, diese Vereinbarungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen: OPTIGEM wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der AGB nicht einverstanden, so kann der Kunde den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der AGB als von ihm genehmigt.
- Geheimhaltung
17.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses zu verwenden.
17.2 Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
- Schlussbestimmungen
18.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag richtet sich bei Kaufleuten und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nach unserem Geschäftssitz.
18.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
18.3 Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält
Stand August 2022