OPTIGEM

SOFTWARELÖSUNGEN FÜR GEMEINDEN
UND GEMEINNÜTZIGE WERKE

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB)

der OPTIGEM GmbH, Hohenbuschei-Allee 1, 44309 Dortmund

 Stand 11.08.2022

§ 1 Allgemeines

1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir uns bei künftigen Geschäftsabschlüssen nicht ausdrücklich noch einmal darauf berufen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Lieferverpflichtung besteht erst nach schriftlicher Erteilung einer Auftragsbestätigung.

3. Jede Auftragsannahme bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Inhalt dieser Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformabrede. Mündlich getroffene Vereinbarungen erhalten durch unsere schriftliche Bestätigung Rechtswirksamkeit. Für alle Erklärungen ist die Textform der Schriftform gleichgestellt.

4. Technische Änderungen gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind zulässig, wenn hierdurch die Verwendungsfähigkeit des Produkts für den Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

5. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB.

6. Für Cloudanwendungen gelten ergänzend und vorrangig die entsprechenden Vereinbarungen zur Cloud-Nutzung.

 

§ 2 Lieferungen

1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, beziehen sich die vereinbarten Preise auf Lieferungen ex works gemäß den Incoterms in ihrer jeweils letzten Fassung. Bei Cloud-Anwendungen wird lediglich ein Zugang mit Zugangsdaten bereitgestellt; die Cloud-Anwendung selbst läuft auf unseren Systemen.

2. Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist. Stellt der Kunde technische Vorgaben, Daten oder sonstige im Rahmen der Bearbeitung benötigte Komponenten zur Verfügung, so beginnen Fristen zur Erbringung unserer Leistungen in jedem Falle erst mit Eingang aller vom Kunden zu stellenden Materialien in unserem Betrieb. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde uns notwendige Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat. Von der Einhaltung verbindlich vereinbarter Termine und Fristen sind wir entbunden, wenn der Kunde seinerseits Vertragspflichten in einem Umfang oder in einer Art und Weise verletzt, unter denen von uns billigerweise die Fortsetzung zur Vertragserfüllung notwendige Arbeiten nicht verlangt werden kann.

3. Sofern der Kunde Produkte über ein Download bezieht, sind wir für die Vollständigkeit des Downloads und die dauernde Zugangsmöglichkeit zum Download-Bereich nicht verantwortlich. Ebenso wenig haften wir für Veränderungen an der Software, die bei der Übertragung im Internet entstehen sowie für etwaige Viren und andere schädliche Programme oder Tools, die sich beim Downloadvorgang ohne unser Wissen oder Wollen an die Software anbinden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für etwaige Updates, die wir dem Kunden zum Download zur Verfügung stellen. Wir empfehlen dringend den Einsatz professioneller Virenschutzmaßnahmen und Firewalls. Für die Geheimhaltung von übermittelten oder vom Kunden selbst erzeugten oder veränderten Zugangsdaten ist der Kunde alleine verantwortlich.

4. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar.

5. Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse, deren Eintritt wir nicht zu vertreten haben, deren Fortdauer wir nicht oder nur mit unzumutbaren Anforderungen beeinflussen können und welche die Erbringung unserer Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Hilfsmittel auf den normalerweise hierfür gewählten Verkehrswegen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskampfmaßnahmen sowie das von uns nicht verschuldete Ausbleiben oder die Verspätung der uns von unseren Vorlieferanten und Unterauftragnehmern geschuldeten Leistungen, verlängern die Fristen für die von uns geschuldeten Lieferungen und Leistungen in angemessenem Umfang. Wir werden den Kunden über den Eintritt dieser Umstände, über ihre voraussichtliche Dauer und den absehbaren Umfang ihrer Auswirkungen unverzüglich benachrichtigen. Dauert eine derartige Behinderung unserer Leistungen länger als 3 Monate oder ist abzusehen, dass eine derartige Behinderung länger als 3 Monate dauern wird, so haben beide Seiten das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne hierdurch zu Schadensersatzleistungen oder sonstigen Kompensationen gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet zu werden. Vertragliche oder gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte des Kunden werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.

6. In jedem Fall einer Lieferverzögerung ist uns durch den Kunden eine angemessene Frist von mindestens 2 Wochen zu setzen.

 

§ 3 Rechte Dritter

1. Für eine evtl. Verletzung gewerblicher Schutz-, Urheber- oder Wettbewerbsrechte Dritter durch uns bei Anwendung von vom Kunden vorgeschriebenen oder empfohlenen Verfahren, Systeme oder Verfahrensbeschreibungen, insb. auch bei vom Kunden beigestellter oder empfohlener Software oder Hardware oder bei Gebrauch solcher Komponenten jeglicher Art, die von ihm oder einem von ihm vorgegebenen Lieferanten beschafft worden sind, haftet der Kunde, soweit uns nicht Allein- oder Mitverschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last fällt. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, uns von jeglichen Forderungen oder sonstigen Ansprüchen freizustellen, die Dritte mit der Begründung gegen uns geltend machen, dass eines ihrer vorgenannten Rechte durch eine derartige Tätigkeit verletzt wird.

2. Soweit wir nicht im Auftrag des Kunden bestimmte Produkte, Rechte oder Komponenten bei von ihm vorgegebenen Lieferanten beschafft oder das Auftragsprodukt nach seinen Vorgaben bzw. technischen Vorgaben hergestellt haben bzw. dann, wenn uns in Fällen der Ziff. 1 Eigenverschulden zur Last fällt, gilt folgendes: Wird der Kunde bzw. werden dessen Abnehmer wegen Verletzung von Urheberrechten, Marken, Patenten oder ähnlichen Rechten in Anspruch genommen und ist diese behauptete Rechtsverletzung uns zuzurechnen, so sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Das weitere Vorgehen ist mit uns abzustimmen; die Führung evtl. Rechtsstreitigkeiten ist auf unser Verlangen hin uns zu überlassen. Der Kunde bzw. sein Abnehmer hat uns nach besten Möglichkeiten im Rahmen der Rechtsverteidigung zu unterstützen. Ersatzansprüche aus derartigen Sachverhalten sind auf die Höhe des Kaufpreises des betroffenen Produktes begrenzt, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3. Eine Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen dieses § 3 gilt nur für Lieferungen und Nutzungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Es ist Sache des Kunden, bei Lieferungen in das oder Nutzungen im Ausland zu prüfen, ob dort etwa bestehende Schutzrechte Dritter verletzt werden.

§ 4 Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht grundsätzlich mit Ablieferung bzw. Annahme auf den Kunden über. Im Einzelfall kann dem Kunden, insbesondere bei Lieferung und Installation spezieller Software, ein angemessener Zeitraum für die Einweisung des Personals sowie eine ausführliche und im Wesentlichen störungsfreie Erprobung eingeräumt werden.

2. Im Falle des Downloads trägt der Kunde alle Gefahren, die mit der Übermittlung verbunden sind. Wir haften nur für die Bereitstellung eines downloadfähigen Produktes und die Ermöglichung des Downloadvorganges von unserem Rechner als solches. Die Gefahr geht in diesem Fall mit Abschluss des vollständigen Downloads auf den Kunden über.

3. Bei Zugangsdaten für Cloud-Zugängen ist maßgeblicher Zeitpunkt für den Gefahrenübergang der Empang der Daten; sofern diser nicht beweisbar ist, führt spätestens die erstmalige Nutzung der Zugangsdaten zum Gefahrenübergang, wobei auch die Änderung der Daten eine Nutzung darstellt.

 

§ 5 Haftung

1. Schadensersatzansprüche unseres Kunden – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten darstellen. Soweit wir hiernach für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften, ist unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist, z. B. bei erheblichem Verzug, bei nicht nur

unerheblicher Verletzung von Mitwirkungs- oder Informationspflichten oder bei nicht nur unerheblicher Verletzung von Pflichten, mit denen der Vertrag steht oder fällt. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Auch soweit Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, denen keine besonderen Leitungsaufgaben übertragen sind, einen Schaden grob fahrlässig verursachen, der keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten darstellt, beschränkt sich unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Wir haften auch nicht für Schäden an gespeicherten Daten und Programmen, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht angefallen wären.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer Beschaffenheitsgarantie, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unabhängig davon, ob er das von uns gelieferte Produkt selbst verwendet oder weiterveräußert, all-gemeingültige bzw. bekannte Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen bzw. -maßnahmen etc beachtet werden. Soweit in diesem Zusammenhang Unklarheiten bestehen bzw. der Eindruck entstehen kann, dass von uns gegebene Hinweise auf Sicherheitsvorkehrungen etc. unzutreffend oder unvollständig sind, hat der Kunde uns schriftlich hierauf hinzuweisen und dann, wenn eine Gefahr bzw. ein Schaden nicht ausgeschlossen werden kann, unsere weiteren Informationen abzuwarten.

Soweit wir im Rahmen unseres Geschäftsverkehrs unentgeltlich technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden, geschieht dies unter Ausschluss jeder Haftung.

2. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

3. Unsere Haftung für Sachmängel ist begrenzt auf einen Zeitraum von 12 Monaten nach Gefahrenübergang.

4. Die von uns gelieferten Produkte sind unverzüglich nach Eintreffen bei dem Kunden sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen nach Eingang der Lieferung oder Abschluss des Downloads erfolgt bzw. wenn der Mangel bei der unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 5 Tagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich bei uns eingeht. Der Lauf dieser Frist für die Untersuchung bzw. Meldung von Mängeln gilt auch, wenn gem. § 4 die Übermittlung oder Übersendung auf Anweisung des Kunden zurückgestellt wird; insoweit gilt für den Lauf der vorgenannten Fristen der Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft.

5. Für Mängel von Komponenten oder Programmteilen, die wir nach Vorgaben des Kunden von bestimmten Lieferanten beziehen und daraus resultierende direkte oder indirekte Schäden haften wir nicht, ebenso wenig für fehlerhafte oder fehlerhaft definierte Schnittstellen, die vom Kunden bereitgestellt oder definiert werden. In diesem Fall werden wir unsere uns gegen den jeweiligen Lieferanten zustehenden Mängelrechte und Schadensersatzansprüche auf Anforderung an unseren Kunden abtreten.

6. Bei Mängeln oder Fehlen einer garantierten Eigenschaft (Beschaffenheitsgarantie) des gelieferten Produkts können wir nach unserer Wahl verlangen, dass die Nacharbeit durch uns oder eine von uns beauftragte Person vorgenommen wird. Die aufgetretenen Fehler sind, soweit möglich reproduzierbar, zu dokumentieren und uns zur Verfügung zu stellen. Eine Nachbesserung ist erst nach Erhalt aller relevanten Informationen zum aufgetretenen Fehlerbild möglich und geschuldet. Auf Anforderung und bei technischer Möglichkeit ist ein Fernwartungszugang für die Nachbesserung bereit zu stellen. Nicht reproduzierbare Fehler berechtigen nur bei Beweisbarkeit zu Mängelansprüchen.

7. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur nach Maßgabe dieses § 5 zu. Für Reklamationen und Schäden, die sich aus Mängeln an vom Kunden selbst beigestellten Komponenten ergeben, haften wir nicht.

8. Die Abtretung von Schadensersatz- und Sachmängelhaftungsansprüchen durch den Kunden ist unzulässig.

9. Dem Kunden ist bekannt, dass es praktisch keine völlig mängelfreie Software gibt. Daher gilt unsere Software nur dann als mängelbehaftet, wenn durch den Mangel die Nutzbarkeit für die typischerweise von der betroffenen Software zu erfüllenden Zwecke nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

10. Für Software hat der Kunde ein Recht auf Aktualisierungen zur Fehlerbeseitigung (nachfolgend Updates). Sofern wir entsprechende Updates zur Verfügung stellen müssen, werden wir die Kunden entsprechend informieren und Updates zum Download zur Verfügung stellen; der Kunde hat die Updates unverzüglich zu installieren. Benötigt der Kunde bei der Installation solcher fehlerbereinigender Updates Unterstützung, leisten wir ihm Support in Form von für den Kunden kostenfreier Fernwartung. Wir weisen darauf hin, dass Updates nicht dazu dienen, die Software an neue Betriebssysteme anzupassen oder neue Funktionen einzuführen; zu solchen Anpassungen sind wir nicht verpflichtet. Hierzu werden wir bei hinreichendem generellem Bedarf Upgrades entwickeln, die dann in aller Regel kostenpflichtig sind nach dem jeweiligen Preisverzeichnis.

11. Bei Cloud-Lösungen erfolgt die Fehlerbeseitigung direkt in der Cloud – in der Regel ohne Mitwirkung des Kunden.

 

§ 6 Zahlungen

1. Alle Zahlungen sind gem. der getroffenen Vereinbarung ohne Abzug fällig. Zahlungen sind im Zweifel binnen 2 Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Es bleibt uns unbenommen, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3. Scheck und Wechsel werden nur bei ausdrücklicher vorheriger Zustimmung und nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen und sonstige Kosten gehen in vollem Umfang zu Lasten des Kunden.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalte

1. Die Ware bleibt bis zum vollständigen Erhalt der Zahlung unser Eigentum. Im Falle der Nichtzahlung können wir die Nutzungslizenz nach erfolgloser Fristsetzung ohne Beachtung weiterer Fristen widerrufen. Für die Beendigung des Lizenzrechtes gelten die Bestimmungen des Lizenzvertrages.

2. Ein Nutzungsrecht an Software entsteht erst nach Anerkennung des zugehörigen Lizenzvertrages. Der Kunde erhält, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, eine nicht ausschließliche, einfache Nutzungslizenz für die Nutzung der Software auf einem Endgerät. Eine Nutzung durch mehrere Anwender, insb. als Serveranwendung, ist – außer für den Fall des Erwerbs einer ausdrücklich als Server-Produkt bezeichneten Anwendung – vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung mit uns ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Cloud-Anwendungen; der Kunde erhält eine einfache Nutzungslizenz.

3. Im Falle der Ablehnung der Lizenzbedingungen vor erstmaliger Nutzung ist der Kunde berechtigt, die Software vollständig ohne Einbehaltung von Kopien, Sicherungskopien, Backups oder anderen Vervielfältigungen an uns zurückzugeben. Wir werden in diesem Fall den gezahlten Kaufpreis rückerstatten.

 

§ 8 Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte

1. Die Software und ihre Komponenten sind urheberrechtlich und durch gewerbliche Schutzrechte geschützt. Bei mit ® oder TM gekennzeichneten Angaben handelt es sich um geschützte Marken der jeweiligen Inhaber. Ebenso sind Produktbezeichnungen auch ohne entsprechende Kennzeichnung ggf. geschützte Marken der jeweiligen Rechteinhaber. Für den Bestand von Patenten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten übernehmen wir keine Haftung. Sofern ein zwingend benötigtes Schutzrecht entfällt oder für uns nicht mehr nutzbar ist, sind beide Parteien berechtigt, den Lizenzvertrag und Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sofern wir nicht in der Lage sind, ein hinreichendes Nutzungsrecht zu angemessenen Konditionen zu beschaffen.

2. Alle Rechte an der Software sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht ausschließlich, widerruflich, räumlich auf Deutschland beschränkt. Das nähere regelt der Lizenzvertrag, dessen Abschluss zwingende Nutzungsvoraussetzung für unsere Produkte ist.

3. Wir sind berechtigt, etwaiges Know-How oder schutzfähige Erfindungen, die wir im Auftrag des Kunden, insb. bei individuellen Auftragsarbeiten, entwickelt haben, auch für andere Zwecke zu verwenden. Die Rechte am Know-How stehen uns zu. Der Kunde erhält jedoch ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung der Auftragsarbeit erforderlich ist, die er bei uns in Auftrag gegeben hat.

4. Sofern der Kunde eigenes Know-How oder schutzfähige Erfindungen oder gewerbliche Schutzrechte einbringt, erwerben wir ein einfaches Nutzungsrecht

an diesen, wenn sie in das Produkt, das wir für den Kunden entwickelt haben, Eingang gefunden haben. Wir sind berechtigt, das Recht gegen angemessene Vergütung auch für eigene Zwecke zu nutzen, die über die Auftragsarbeit für den Kunden hinausgehen, und dürfen es in diesem Rahmen unterlizenzieren.

 

§ 9 Individuelle Auftragsarbeiten

1. Sofern wir uns zu der Erstellung einer individuellen Auftragsarbeit verpflichten, ist dem Kunden bewusst, dass ein Erfolg nicht garantiert werden kann. Für den Fall, dass sich im Verlauf der Entwicklungsarbeiten herausstellt, dass die Arbeiten nicht zum Ziel führen können, kann der Kunde den Auftrag kündigen, hat jedoch die bisher entstandenen Entwicklungskosten zu tragen. Weiter gehende Ansprüche bestehen nur im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

2. Projektplanungen sind stets mit einem großen Unsicherheitsfaktor verbunden. Daher sind wir berechtigt, den vorgegebenen Kostenanschlag um bis zu 30% zu überschreiten, auch wenn wir dies nicht vorab kommuniziert haben. Eine höhere Überschreitung ist nur nach Abstimmung mit dem Kunden zulässig. Trifft uns an der Erhöhung des Umfangs der Arbeiten kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, kann der Kunde zwar den Auftrag kündigen, bleibt jedoch zur Zahlung der bereits angefallenen Entwicklungskosten in jedem Falle verpflichtet.

 

§ 10 Sonstiges

1. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden sowie sonstige Verpflichtungen ist, soweit nicht in diesen Geschäftsbedingungen oder anderweitig eine abweichende Vereinbarung getroffen ist, der Sitz unserer Gesellschaft.

2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Wir weisen darauf hin, dass wir im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes Daten über unseren Kunden und die Geschäftsbeziehung speichern und verarbeiten. Insoweit beachten wir die Regelungen der DSG-VO und aller sonstigen einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben.

4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens.

5. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen,

Steckbrief

Pascal
Frigge

Programmierung (.NET)

Unser bislang letzter Neuzugang für die „.Net“-Programmierung. Mit jungem und frischem Schwung arbeitet er eifrig und ausdauernd an der Realisierung der neuen Anwendungen.

 

Er hat einen Bachelor – ist aber kein Bachelor! Seine Herz-Dame hat er bereits gefunden. Stets freundlich und entspannt bereichert er unser Team.

Steckbrief

Stehan Frigge

Programmierung(.NET)

Erfahrener und ausdauernder Programmierer. Stetig und leise wachsen verschiedene Bestandteile unsere Web-Anwendungen auf seinem Rechner.

 

Privat hat er einer Königin und deren Volk ein neues Zuhause eingerichtet. Zum Dank dafür kann er süßen Honig ernten. Ganz seiner Art entsprechend, hegt und pflegt er seine Bienen ausdauernd und geduldig.

Steckbrief

Daniel
Kadereit

Programmierung (ACCESS)

Programmierer unserer Access-Anwendung und Background-Support für technische „Härtefälle“. Er navigiert unsere Kunden erfolgreich durch den Dschungel der Serverkonfigurationen, Programmupdates und Datenumstellungen.

Ein Liebhaber des rundledrigen Breitensports, der vor allem seinem direkten Nachbarn – dem BVB – sämtliche Daumen drückt und zugleich mit blutendem Herzen um den Kern dieses wunderbaren Spiels bangt. Benötigt zudem irgendein Gemeinschaftsgut im Büro einer ausführlichen Pflege, kümmert sich Daniel hingebungsvoll darum.

Steckbrief

Kay
Leibert

Technischer Support

Wenn es bei Ihnen hakt, ist Kay unser Trouble-Shooter! Seine langjährige Erfahrung sowohl in der Netzadministration als auch in der Softwareentwicklung bringt er gerne ein, um kleineren wie auch größeren Schwierigkeiten schnell auf dem Grund zu gehen.

 

In seiner Gemeinde in der alten Heimat hat Kay auch als Kassenwart schon mit OPTIGEM gearbeitet. Nun hat er gewissermaßen die Fronten gewechselt und fühlt sich als gebürtiger Badener sogar im Ruhrpott pudelwohl. Er liest gerne und liebt Städtereisen im In- und Ausland.

Steckbrief

Stefan
Pfefferkorn

Anwenderbetreuung

Fallorientiert und kompetent bringt er sich täglich an der Hotline ein. Darüber hinaus schult Stefan unsere Anwender vor Ort oder sie hören ihn als Stimme bei unseren Webinaren.

 

Für ihn als waschechten Sachsen im nordrhein-westfälischen „Revier“ versteht es sich von selbst, dass er immer wieder Heimatluft auftanken muss. Danach kann es durchaus zur Sprachverwirrung kommen und seine bilinguale Fähigkeit muss sich wieder auf Ruhrpott-Deutsch umstellen.

Steckbrief

Frank Kroll

ANWENDERBETREUUNG

Freuen Sie sich auf sein „Willkommen“ an der Hotline!  Hoch konzentriert und qualifiziert löst er Anwenderprobleme.

Er fährt am liebsten richtig alte Roller, am besten im Originalzustand aus den 50-ern und aus Italien selbst importiert. PKW dürfen ebenfalls nicht jünger sein. Dafür geht es zum Ausgleich im Urlaub immer mal wieder auf eine richtig moderne Fahrradtour.

Steckbrief

Roswitha
Rücknagel

Anwenderbetreuung

Mit viel Herz berät und hilft Roswitha unseren Anwendern an der Hotline. Als gelernte Bilanzbuchhalterin ist sie an deren täglicher Arbeit ganz nah dran.

 

Gebürtig in Bayern zieht es sie immer wieder in ihre Heimat. Aber auch ferne Reiseziele interessieren sie sehr. Als Ausgleich zu ihrem Fulltime-Job bei OPTIGEM geht sie gern in die Natur und engagiert sich als Kleingruppenleiterin.

Steckbrief

Birgit
Glups

Anwenderbetreuung

Eine Frau der ersten Stunde, die ganz wesentlich die Anwenderbetreuung bei OPTIGEM über mehrere Jahre mitgeprägt und aufgebaut hat. Birgit ist in der Anwenderbetreuung mit Herz, Seele und Know-how aktiv.

 

Dass Birgit ihren Ehemann auch bei uns kennen und lieben gelernt hat, ist natürlich rein zufällig geschehen.

Sogar der Traupastor des Paares ist früher bei OPTIGEM tätig gewesen.

 

Und soll der alljährliche Betriebsausflug wieder organisiert werden, fragen wir als erstes Birgit. Exotische und abenteuerliche Ziele sind dann garantiert.

 

Steckbrief

Christiane
Rebbe-Walter

Sekretariat

Christiane arbeitet in Teilzeit in unserem Sekretariat. Egal, ob Fragen zur Softwarebestellung oder beim Bearbeiten von Anwendertagungen kommen, sie antwortet stets freundlich und gut gelaunt und hat alles hervorragend im Griff.

 

Privat leitet sie erfolgreich ein kleines Familienunternehmen und liebt es, in der Natur unterwegs zu sein.

Steckbrief

Mark
Cullingford

Geschäftsführung

Geschäftsführung, Kundenprojekte, und Schulungen: Der in Deutschland eingebürgerte, Baß spielende Brite kümmert sich um viele Firmenangelegenheiten, nur nicht um die Programmierung.

 

Leidenschaftlicher Golfer! Inmitten schöner Landschaften einen kleinen weißen Ball über gepflegten Rasen mit dafür völlig ungeeignetem Werkzeug in ein viel zu kleines Loch zu treiben – das bringt ihm die nötige Entspannung abseits der Arbeit.

Steckbrief

Mathias
Krallmann

Geschäftsführung

Der eigentliche Gründer und Urheber von OPTIGEM leitet heute weiterhin die Geschicke des Unternehmens. „Hands on“ ist ihm am liebsten, weshalb er sich mit vollem Eifer um die Programmierung kümmert, sowohl der Standard- als auch der Individuallösungen.

 

Als leidenschaftlicher Radfahrer fehlt es ihm nicht an Ausdauer. Keine Strecke ist ihm zu lang, keine Steigung zu steil – egal, ob im Sauerland oder in den Alpen.

Steckbrief

Torsten
Gresser

MArketing und
Kommunikation

Für die digitalen und analogen Medien ist Torsten zuständig. Er bringt seine Erfahrungen als ehemaliger OPTIGEM-Kunde mit ein, um die Funktionen noch verständlicher zu machen. Ob Webseiten, Beschreibungen oder redaktionelle Beiträge – bei ihm ist die Kommunikation und das Marketing in guten Händen.

 

Wenn er aus seinem Homeoffice „nach Hause kommt“, tüftelt er gern handwerklich in seiner Holzwerkstatt, entdeckt beim Wandern und Mountainbiken die Natur oder genießt ein gutes Steak mit anschließendem Lagerfeuer in geselliger Runde.